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DORMAGO

Vogelgrippe: Auch kleinere Betriebe sind gefordert

21.11.2016 / 18:12 Uhr — Presseinfo Rhein-Kreis / duz

Dormagen/Rhein-Kreis Neuss. Die Schutzvorkehrungen zur Eindämmung der Vogelgrippe in Deutschland werden ausgeweitet. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Rhein-Kreises Neuss weist darauf hin, dass seit heute auch kleinere Betriebe Sicherheitsmaßnahmen treffen müssen. Grund ist eine Eilverordnung von Bundesagrarminister Christian Schmidt. Der Inhalt ist auf der Homepage des Rhein-Kreises Neuss zu finden: Zur Eilverordnung.

Die Verordnung richtet sich an alle Geflügelhalter mit bis zu 1000 Stück Geflügel und hat das Ziel, auch bei kleinen Haltungen den Eintrag des Vogelgrippevirus durch Wildvögel zu verhindern. Eckpunkte der Verordnung sind eine erweiterte Dokumentationspflicht, die Sicherung der Ställe gegen unbefugten Zutritt, das Bereithalten von Schutzkleidung für betriebsfremde Personen und eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe. Im Rhein-Kreis Neus gilt dies für alle der insgesamt rund 1200 Geflügelhaltungen. Nach dem Ausbruch des Vogelgrippe-Virus H5N8 in Norddeutschland und am Bodensee sind jetzt weitere Bundesländer betroffen. Auch in Nordrhein-Westfalen wurden zwei Vogelgrippe-Fälle bei toten Wildvögeln bestätigt: bei einem Bussard bei Xanten (Kreis Wesel) sowie bei einer Ente an einem See zwischen Dortmund und Hagen. Der Erreger ist für Menschen ungefährlich, stellt aber eine erhebliche Bedrohung für Hausgeflügelbestände dar. Im Rhein-Kreis Neuss gibt es bisher noch keinen bestätigten Fall von Geflügelpest.

„Im Sinne der Tiergesundheit und der Seuchenbekämpfung ist es jetzt besonders wichtig, eine Ausweitung der Vogelgrippe auf das Hausgeflügel zu verhindern“, betont Dr. Frank Schäfer, Leiter des Veterinäramtes des Rhein-Kreises Neuss. Auch wenn bisher noch keine Stallpflicht im Rhein-Kreis Neuss vorgeschrieben ist, empfiehlt er Geflügelhaltern, jeglichen Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. „Die wirkungsvollste Vorbeugemaßnahme gegen die Vogelgrippe ist, die Tiere soweit wie möglich in geschlossenen Ställen zu halten“, so der Experte. Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt appelliert an alle Halter von Rebhühnern, Perlhühnern, Wachteln, Puten, Fasanen, Enten, Gänsen und Tauben – auch an die Halter nur einzelner Tiere – ihrer Anzeigepflicht gegenüber dem Kreisveterinäramt nachzukommen. Nur so könne die Behörde im Ernstfall schnell und gezielt reagieren.

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